so schreibt Stefan Frank auf der „Achse des Guten“
Nach der mehrheitlichen Übernahme der Justiz durch Frauen, (wie hier bereits gewarnt und hier berichtet wurde: „…es darf nicht zu einer „Vergrundschulung“ kommen. Wenn Sie als Mann zu einem Scheidungsverfahren ins Familiengericht kämen und auf den Namensschildern nur noch Frauennamen lesen würden, wie müssten Sie sich denn dann vorkommen?“ Von hier), kastriert, nein enthauptet sich die Justiz selbst- sogar mit „Streisand- Effekt“.
Das hillose Gestammel der Justizsprecherin in der versuchten Vertuschung der Kindsenthauptung vom Hamburger Jungfernstieg, die haltlose Rechtfertigung der Durchsuchung beim Blogger:
„Im Telefongespräch mit Oberstaatsanwältin Nana Frombach machte die Achse des Guten darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel ist. Man sieht kein Gesicht, man sieht keine Verletzungen. Was man sieht, ist eine Blutlache und die Füße des Opfers – und auch das nur jeweils für wenige Momente. Ihre Antwort: Darüber müsse noch entschieden werden, die Durchsuchung habe aufgrund eines „Anfangsverdachts“ stattgefunden.
Auch die Richterin, „vergrundschullehrert“ die Justiz:
„Es gibt begründete Zweifel daran, dass Hannah Kütterer-Lang, die Richterin, die den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnete, das Video überhaupt gesehen hat. Sonst wäre ihr wohl aufgefallen, dass darin keineswegs „die am Tatort agierenden Ersthelfer bei den lebenserhaltenden Maßnahmen speziell bei der Durchführung der Herz-Rhythmus-Massage zugunsten der in einer ausgedehnten Blutlache auf dem Rücken liegenden schwerstverletzten Kindsmutter über einen Zeitraum von zwei Minuten und 20 Sekunden“ zu sehen sind, sondern fast ausschließlich der Bodenbelag und die Wandpaneele.“
All das wird nur übertroffen vom Fehlurteil der Richterin:
„Richterin Kütterer-Lang, die den Durchsuchungsbefehl unterzeichnet hat, machte schon 2010 mit einem Urteil Schlagzeilen: Damals stellte sie das Verfahren gegen einen mehrfach vorbestraften Mann ein, der einen 19-jährigen Schüler an einer Ampel mit einer Axt und den Worten „Ich schlag dir den Kopf ab!“ bedroht hatte. Laut Zeitungsbericht sorgte sie sich um die Zukunft des Angeklagten: „Ihr Bundeszentralregister enthält ja so einige Einträge, aber seit 2007 nur zwei. Sie sind auf einem guten Weg.“
Bei der Justiz kann ich den „guten Weg“ nicht erkennen, im Gegenteil: das Justizelend nach „Köln“ verschärft sich rapide.